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Durch deine Ausbildung begleitet dich ein jahrelang erfahrenes Team, dem nicht nur deine erfolgreiche Ausbildung am Herzen liegt...
Wir bieten die Führerscheinklassen A, B, C, EzC und EzB sowie die Klasse D an.
Führerscheinklasse B, Führerscheinklasse C/EzC, Führerscheinklasse A, Moped - Kurse, Führerscheinklasse EzB, Führerscheinklasse D, Nachschulungen.
Sie fahren schon lange Auto, aber in letzter Zeit fühlen Sie sich unsicher oder es stresst Sie sehr?

Unsere ErFAHRung ist dein Erfolg!

Fahrschule Oliver - Deine Fahrschule in Wels

NEUER ÜBUNGSPLATZ: Am Thalbach 36, 4600 Thalheim bei Wels (bei der Firma "Just Laser"). Bitte nur unseren Übungsplatz benutzen und nicht das restliche Firmengelände.

Kurstermine B/L17 2024

ab sofort Kurstermine für das JAHR 2024 von Jänner bis Dezember aufrufbar

Die nächsten AM-KURSE (Moped):

(8 Einheiten)

DI, 09.04.24 17:00 bis 21:00 Uhr+ MI, 10.04.24 17:00 bis 21:00 Uhr

DI, 30.04.24 17:00 bis 21:00 Uhr+ MO, 06.05.24 17:00 bis 21:00 Uhr

Der nächste BE-KURS (Auto+Anhänger):

(3 Einheiten)

Freitag, 12.04.24 von 13:00 bis 16:00 Uhr

Der nächste A-KURS (Motorrad):

(6 Einheiten)

kommt demnächst

Anfragen

Bei Anfragen bitte unbedingt die E-Mail-Adresse angeben, sonst können wir NICHT antworten. Danke!

Mopedausbildung

Selbstverständlich kannst du auch deine Mopedausbildung bei uns absolvieren.

Gefahrengut-Kurse

Zusätzlich bieten wir auch noch Gefahrengut-Kurse (ADR-Schein) an.

Kurstermine

Sämtliche Kurstermine für die einzelnen Klassen

DEINE MODERNE FAHRSCHULE IN WELS

MOTORRAD-AUFFRISCHUNGS-PRAXISSEMINAR

Der A-Schein ist schon lange her und seither sind Sie kaum gefahren, aber Spaß würde es sicher wieder machen?

Wir denken, Motorradfahren braucht besondere Verantwortung und Übung, denn auch ein routinierter Biker kann in Schwierigkeiten kommen.
Wieviel leichter erwischt es aber die Ungeübten!

Vergnügen setzt immer Sicherheit voraus, und Sicherheit braucht Übung!
Wie wäre es, in der Gruppe und mit den Tipps eines Fahrlehrers und Profis die eigenen Fahrkünste wieder aufzufrischen?

Wir bieten Ihnen dazu laufend Gelegenheit. Ob Sie an einem Praxisseminar teilnehmen wollen oder einmal bei einer Tour dabei sein möchten - setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir freuen uns auf Sie!

I

Ihr Weg zum Führerschein

Anmeldung

Für die Anmeldung benötigen wir:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • ärztliches Führerscheingutachten (nur NICHT beim eigenen Hausarzt!)

Während der Ausbildung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Erste-Hilfe-Nachweis 6h (ausgenommen Klasse AM (Mopedführerschein) bzw. eine Führerscheinklasse ist bereits in Besitz)
  • 1 aktuelles EU-Passbild (nicht älter als 6 Monate)

Einteilung der Fahrlektionen

Die Fahrlektionen können nach Verfügbarkeit zeitlich individuell von Montag bis Freitag eingeteilt werden. Auf Wunsch kann auch der Fahrlehrer bzw. die Fahrlehrerin gewählt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Absage der festgelegten Fahrstunden zwei Werktage vorher erfolgen muss, ansonsten müssen diese bezahlt werden. Bei kurzfristiger Verhinderung durch Krankheit benötigen wir eine ärztliche Bestätigung, damit keine Kosten entstehen.

Eine Fahrlektion beträgt 50 Minuten inkl. Besprechung, die Einteilung erfolgt in Doppellektionen!

Vorprüfung

Damit Sie auch bereit sind für die theoretische Prüfung, empfiehlt Ihnen Fahrschule Oliver direkt an unserem PC‘s Vorprüfungen zu absolvieren. Das Üben am PC kostet NUR einmalig € 20,- ! Die Vorprüfungen können immer zu den Büroöffnungszeiten absolviert werden. Es stehen unbegrenzt viele Vorprüfungen zur Verfügung.

Weiters was wir Ihnen auch noch empfehlen,
wenn Sie die Vorprüfungen 2x hintereinander positiv (über 90 %) bei einer B/L17 Ausbildung (GW+B Module) absolvieren, haben Sie die Garantie, dass Sie bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung mit keinen zusätzlichen Kosten seitens der Fahrschule rechnen müssen (Bearbeitungsgebühr!).

Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung kann in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch, Slowenisch absolviert werden.

Damit Sie zur theoretischen Prüfung antreten können, müssen alle Unterlagen (Reisepass in Kopie, Meldezettel in Kopie, 1 EU-Passbild und das ärztliche Führerscheingutachten (Original) im Büro abgegeben werden, diese werden sofort an die Landespolizeidirektion zur Bearbeitung weitergeleitet.

Die theoretische Prüfung findet jeden Mittwoch bis Oktober 2022 danach jeden 2ten Mittwoch ab 13:20 Uhr statt.

Anmeldefrist:
Sie können sich bis frühestens 1 Woche vorher bei uns im Büro persönlich mit Ihrer Ausbildungskarte für die Prüfung anmelden.

Zur theoretischen Prüfung benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)!

Praktische Prüfung

Die praktische Fahrprüfung kann nach bestandener theoretischer Prüfung und frühestens mit Erreichen des erforderlichen Mindestalters absolviert werden.

Die praktische Prüfung findet jeden Mittwoch statt.

Wenn Sie die Prüfung mit dem Privatfahrzeug absolvieren, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Bewilligung für die Durchführung von Übungs- bzw. Ausbildungsfahrten
  • Amtlicher Lichtbildausweis (vom Schüler und Begleitperson)
  • Das Prüfungsfahrzeug muss mindestens eine Zugangstüre in der Sitzreihe haben, in der der Fahrprüfer Platz nimmt (kein 2- bzw. 3-Türer)
  • Das Fahrzeug muss verkehrs- und betriebssicher sein (gültiges "Pickerl" nach § 57a)
  • Gültige Autobahnvignette!
  • Reifen (Druck, Profil, Winter/Sommer)
  • gepflegtes Fahrzeug
  • Zulassungsschein vom Fahrzeug
  • Wenn die Begleitperson NICHT Zulassungsbesitzer ist, benötigen Sie die Zustimmungserklärung des Zulassungsbesitzers, dass das Fahrzeug für die Prüfung verwendet werden darf!

Perfektionsfahrten/Fahrsicherheitstraining

Nach der bestandenen praktischen Prüfung beginnt die 2. Ausbildungsphase!

Klasse L17
Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gespräch:

3 bis 9 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung
2. Perfektionsfahrt:

6 bis 12 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung

Klasse B
1. Perfektionsfahrt:

2 bis 4 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung
Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gespräch:

3 bis 9 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung
2. Perfektionsfahrt:

6 bis 12 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung


Achtung – Klasse B:

laut Gesetz müssen zwischen der 1. Perfektionsfahrt und der 2. Perfektionsfahrt

mindestens 3 Monate liegen.

Klasse A1/A2/A
Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gespräch:

2 bis 12 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung
2. Perfektionsfahrt:

4 bis 14 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung

Achtung – Klasse A1/A2/A:

laut Gesetz müssen zwischen dem Fahrsicherheitstraining und der Motorrad-Perfektionsfahrt mindestens 2 Monate liegen.

Für die Perfektionsfahrt reservieren Sie sich bitte rechtzeitig einen Termin bei uns in der Fahrschule. Aus Sicherheitsgründen finden bei uns die B- bzw. L17-Perfektionsfahrten mit dem Fahrschulauto statt.

Das Fahrsicherheitstraining dürfen Sie bei einem beliebigen Fahrsicherheitszentrum (z.B. ÖAMTC, Steininger, ARBÖ, etc.) absolvieren.

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FÜHRERSCHEINKLASSEN

B

Klasse B (duale- oder Vollausbildung)

Ablauf der Ausbildung:

    • Anmeldung mit 17,5 J.
    • 32 Einheiten Theoriekurs (8-tägiger Kurs)
  • 18 Einheiten Fahrlektionen oder
    12 Einheiten Fahrlektionen und 1000 km mit Privatfahrzeug (Prüfung auch mit dem Privatfahrzeug!)
  • theoretische Prüfung (ab 17,5 Jahre)
  • praktische Prüfung (ab 18 Jahre)

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • ärztliches Führerscheingutachten (nur NICHT beim eigenen Hausarzt)
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)

Während der Ausbildung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Erste-Hilfe-Nachweis (6h)

2 Varianten für die B-Ausbildung

1.Variante „duale Ausbildung“:

Insgesamt sind 12 Einheiten Fahrlektionen enthalten. Das Übungstafel (L-Tafel) wird nach der 7/8 Fahrlektion in der Fahrschule beantragt (Begleiterstunde), sodass man 1000 km mit max. 2 Begleitpersonen fahren kann. Ein Begleiter muss bei der 11/12 Fahrlektion mitfahren (Einweisung!), mind. 50 min.

Jede Ausbildungsfahrt (1000 km) ist in ein Fahrtenprotokoll einzutragen. Es ist wahrheitsgetreu zu führen und, jede Fahrt muss sowohl von der jeweiligen Begleitperson als auch von dem Bewerber oder der Bewerberin unterschrieben werden (Fahrtenprotokoll von der Fahrschule!)

2.Variante „Vollausbildung“:

Es werden in der Fahrschule 18 Fahrlektionen gefahren. Das Übungstafel (L-Tafel) kann zusätzlich nach der 7/8 Fahrlektionen in der Fahrschule beantragt werden, jedoch müssen keine 1000 km mitprotokolliert werden, d. h. es gilt freie Fahrt. Die restlichen Fahrlektionen werden kurz vor der Prüfung mit dem Fahrschulauto gefahren.

Ablauf der dualen Ausbildung:

Bei der dualen Ausbildung wird der praktische Unterricht teilweise in der Fahrschule und teilweise mit einer Begleitperson durchgeführt.

  • 32 Einheiten Theoriekurs (8-tägiger Kurs)
  • Praktische Ausbildung in der Fahrschule

- 3 Einheiten Vorschulung

- 3 Einheiten Grundschulung

  • Theoretische Unterweisung bzw. begleitende Schulung im Beisein der Begleitperson (2 Einheiten)
  • Mindestens 1000 km Übungsfahrten mit der Begleitperson (Fahrtenprotokoll führen) „Hauptschulung“
  • 2 Einheiten Perfektionsschulung (Autobahnfahrt, Nachtfahrt (es wird empfohlen die vorgeschriebene Nachtfahrt in der Ausbildungskarte privat durchzuführen)
  • 2 Einheit Prüfungsvorbereitung

Voraussetzung für Begleitpersonen bei Übungsfahrten:

Es dürfen max. 2 Begleiter angegeben werden, wenn diese seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen, in den letzten 3 Jahren Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben und während der letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben!

Mitführen von zusätzlichen Dokumenten bei den Übungsfahrten:

  • Bewilligung (von der LPD)
  • Führerschein der Begleitperson
  • Amtlicher Lichtbildausweis des/r Bewerbers/in
  • Fahrtenprotokoll
  • Zustimmungserklärung vom Zulassungsbesitzer

Theorieprüfung/Fahrprüfung Klasse B:

Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

  • Die theoretische Prüfung kann nach Abschluss der Theorieausbildung ab 17,5 Jahren abgelegt werden.
  • Die praktische Prüfung kann frühestens mit dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Sie kann mit dem Fahrschulfahrzeug oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Bei der Prüfung mit dem privaten Fahrzeug ist kein Fahrlehrer anwesend, sondern der Schüler, die Begleitperson und der Prüfer.
L-17

Klasse L17

Ablauf der Ausbildung:

    • Anmeldung mit 15,5 J.
    • 32 Einheiten Theoriekurs (8-tägiger Kurs)
    • 12 Einheiten Fahrlektionen (11/12 - Fahrlektion mit Begleitperson im Fahrschulauto)
    • 1 Einheit Einweisung für den Fahrschüler und für die Begleitpersonen - theoretische Einweisung in der Fahrschule! (Pflicht)
    • 2 Fahrlektionen (1. Überprüfungsfahrt 1000 km)
    • 2 Fahrlektionen (2. Überprüfungsfahrt 2000 km)
    • 2 Fahrlektionen (3. Überprüfungsfahrt 3000 km)
  • theoretische Prüfung (Voraussetzung ist die abgeschlossene Theorieausbildung)
  • praktische Prüfung (ab 17 Jahre)

Ausbildungsfahrten und begleitende Schulung in der Fahrschule:

Zwischen den 3000 km Ausbildungsfahrten müssen begleitende Schulungen in einer Fahrschule absolviert werden. Nach 1000 km Ausbildungsfahrt erfolgt die 1. begleitende Schulung, nach 2000 km Ausbildungsfahrt die 2. begleitende Schulung. An den Schulungen müssen sowohl der Bewerber als auch die Begleitperson teilnehmen. Sie bestehen aus einem praktischen Teil und einem individuellen Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrten mit einem/r Ausbilder/in. Die begleitenden Schulungen bzw. Überprüfungsfahrten werden mit dem privaten Auto durchgeführt.

Perfektionsschulung in der Fahrschule:

Nach mind. 3000 km Ausbildungsfahrten findet die Perfektionsschulung in der Fahrschule statt. Sie besteht aus:

-praktischer Teil: Sonderfahrten und Simulation der Fahrprüfung.

-individuelles Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrten.

Voraussetzung für Begleitpersonen bei Ausbildungsfahrten:

Es dürfen max. 2 Begleiter angegeben werden, wenn diese seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen, in den letzten 3 Jahren Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben und während der letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben!

Mitführen von zusätzlichen Dokumenten bei den Ausbildungsfahrten:

  • Bewilligung (von der LPD)
  • Führerschein der Begleitpersonen
  • Amtlicher Lichtbildausweis des/r Bewerbers/in
  • Fahrtenprotokoll
  • Zustimmungserklärung vom Zulassungsbesitzer

Theorieprüfung/Fahrprüfung Klasse L17:

Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

    • Die theoretische Prüfung kann nach Abschluss der Theorieausbildung

ab 15,5 Jahren abgelegt werden.

    • Die praktische Prüfung kann frühestens mit dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Bei der Prüfung mit dem privaten Fahrzeug ist kein Fahrlehrer anwesend, sondern der Schüler, die Begleitperson und der Prüfer.
AM

Klasse AM – Mopedführerschein (bis 50 ccm)

Ablauf der Ausbildung:

  • Anmeldung mit 14,10 J. (2 Monate vor den 15 Lebensjahr)
  • 8 Einheiten Theoriekurs (2-tägiger Kurs)
  • theoretische Moped-Prüfung am PC
  • 4 Einheiten Fahrlektionen auf dem Übungsplatz
  • 4 Einheiten Fahrlektionen für die Ausfahrt im Verkehr
  • vorläufigen Führerscheinerhalt mit 15 J. (von der Fahrschule)

Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, sofern das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde

Personen, die ab dem 20. Geburtstag einen Führerschein der Klasse AM beantragen, müssen ein ärztliches Führerscheingutachten vorlegen!

A

Klasse A1/A2/A

Ablauf der Ausbildung für die Klasse A1 (zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 125ccm und bis zu 11 kW):

  • Anmeldung mit 15,5 J. – Erhalt mit 16 J.
  • 6 Einheiten Theoriekurs (2-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung am PC
  • 14 Einheiten Fahrlektionen
  • praktische Fahrprüfung

Ablauf der Ausbildung für die Klasse A2 (zweirädrige Kraftfahrzeuge über 125ccm und bis zu 35 kW):

  • Anmeldung mit 17,5 J. – Erhalt mit 18 J.
  • 6 Einheiten Theoriekurs (2-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung am PC
  • 14 Einheiten Fahrlektionen
  • praktische Fahrprüfung

Ablauf der Ausbildung für die Klasse A (unbeschränkt):

  • Anmeldung mit 23,5 J. – Erhalt mit 24 J.
  • 6 Einheiten Theoriekurs (2-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung am PC
  • 14 Einheiten Fahrlektionen
  • praktische Fahrprüfung

Für alle Personen, die das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben:

  • 6 Einheiten Theoriekurs (2-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung am PC
  • 16 Einheiten Fahrlektionen
  • praktische Fahrprüfung

Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • ärztliches Führerscheingutachten (nur NICHT beim eigenen Hausarzt)

Code 111 (bis 125ccm):

Ablauf der Ausbildung:

  • Voraussetzung: seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B
  • 4 Fahrlektionen auf dem Übungsplatz
  • 2 Fahrlektionen für die Ausfahrt im Verkehr
  • Bestätigung von der Fahrschule für die LPD

Danach erhalten Sie von uns eine Bestätigung, mit dieser können Sie bei der Führerscheinbehörde den Code 111 eintragen lassen (Ausstellung bei der LPD kostet für die Scheckkartenformat € 49,50).

BE

(bis 7000 kg: schwerer Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von max. 3500 kg, daher bis 7000 kg)

Klasse BE - Voraussetzungen:

  • 3 Einheiten Theoriekurs (1-tägiger Kurs)
  • 4 Einheiten Fahrlektionen
  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • ärztliches Führerscheingutachten (nur NICHT beim eigenen Hausarzt)
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)

Klasse BE (Klasse F oder C – 3 J. vorhanden)

Wenn Sie seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Klasse F oder C sind, benötigen Sie für den Erwerb der Klasse BE nur 4 Fahrlektionen und eine praktische Fahrprüfung.

Sie müssen bei der Landespolizeidirektion Wels (Sitz der Fahrschule) einen Antrag stellen, dass Sie die Klasse BE erwerben möchten.

Für die Landespolizeidirektion Wels (LPD) benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Reisepass
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)

Klasse Code 96
(bis 4250 kg: Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte vom Anhänger + PKW)

Code 96 - Voraussetzungen:

  • Klasse B in Besitz
  • 3 Einheiten Theoriekurs (1-tägiger Kurs)
  • 4 Einheiten Fahrlektionen

Nach dieser Ausbildung bekommen Sie eine Bestätigung, mit welcher Sie bei der Führerscheinbehörde den Code 96 im Führerschein eintragen lassen.

Für die Landespolizeidirektion Wels (LPD) benötigen Sie zur Abholung d. Führerscheins:

  • Reisepass
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Bestätigung über das Ziehen von schweren Anhängern
C

Klasse C/CE/C95

Die Führerscheinklasse C berechtigt zum Lenken von Lastkraftfahrzeugen über 3.500 kg (Sonderkraftfahrzeugen)
Voraussetzung: 21. Lebensjahr ist vollendet.

Die Führerscheinklasse C1 berechtigt zum Lenken von Lastkraftfahrzeugen bis max. 7.500 kg
Voraussetzung: 18. Lebensjahr ist vollendet.

Ablauf der C-Ausbildung:

  • Klasse B in Besitz
  • Voraussetzung: 21. Lebensjahr ist vollendet,
  • 10 Einheiten Theoriekurs (3-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung am PC
  • 8 Einheiten Fahrlektionen
  • praktische Fahrprüfung

Ablauf der C+CE-Ausbildung:

  • Klasse B in Besitz
  • theoretische Prüfung
  • 16 Einheiten Theoriekurs (4-tägiger Kurs)
  • 6 Einheiten Fahrlektionen Klasse C
  • 4 Einheiten Fahrlektionen Klasse CE
  • praktische Prüfung

Ablauf der C+CE+C95-Ausbildung:

  • 16 Einheiten Theoriekurs (4-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung
  • 6 Einheiten Fahrlektionen Klasse C
  • 4 Einheiten Fahrlektionen Klasse CE
  • 4 Einheiten Fahrlektionen Klasse C95
  • praktische Prüfung C+CE+C95
  • theoretische + praktische Prüfung beim Landesregierung OÖ (Linz)

C95 – Grundqualifikation für den Berufskraftfahrer:
Wenn Sie den C-Führerschein beruflich nutzen wollen, benötigen Sie zusätzlichen den C95. Die praktische Prüfung findet am selben Tag mit der Klasse C statt, die Grundqualifikation ist jedoch bei der OÖ Landesregierung abzulegen.

Ablauf der CE-Ausbildung (C vorhanden):

  • 4 Einheiten Theoriekurs (1-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung
  • 4 Einheiten Fahrlektionen Klasse CE
  • praktische Prüfung

Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • ärztliches Führerscheingutachten (nur NICHT beim eigenen Hausarzt)

Die Führerscheinklasse C/CE ist befristet:

  • auf fünf Jahre (bis zum 60. Lebensjahr)
  • auf zwei Jahre (ab dem 60. Lebensjahr)
  • Zur Verlängerung ist eine ärztliche Untersuchung (nicht beim Hausarzt) zu absolvieren
F

Klasse F

Ein Führerschein F berechtigt zum Lenken von:

  • Zugmaschinen/Motorkarren und landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschw. von nicht mehr als 50 km/h mit allen Anhängern.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschw. von nicht mehr als 50 km/h, auch mit Anhängern bis 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse.
  • Einachszugmaschinen die mit einem anderen Kraftfahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschw. einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht.
  • Sonderkraftfahrzeuge mit Anhängern bis zu 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse.
  • Alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge mit Anhängern bis zu 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse.

Ablauf der F-Ausbildung:

  • Voraussetzung: Beginn der Ausbildung: frühestens 15,5 Jahre
  • 4 Einheiten Theoriekurs (1-tägiger Kurs) – NUR wenn eine andere Führerscheinklasse vorhanden ist, SONST setzt sich die theoretische Ausbildung aus einem Kursteil mit 20 Unterrichtseinheiten für das Grundwissen GW und einem Kursteil mit 4 Unterrichtseinheiten für den klassenspezifischen Stoff F zusammen.
  • theoretische Prüfung
  • 4 Einheiten Fahrlektionen Klasse F
  • praktische Prüfung

Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • ärztliches Führerscheingutachten (nur NICHT beim eigenen Hausarzt)
  • Erste Hilfe Nachweis (wenn keine andere Führerscheinklasse vorhanden ist)
D

Klasse D/D95

Führerschein D:

  • Beginn der Ausbildung: frühestens mit 23 ½ Jahren bzw. 20 ½ Jahre
  • Führerschein wird mit 24 bzw. 21 Jahren ausgestellt

Führerschein D1:

  • Beginn der Ausbildung: frühestens mit 20 ½ Jahren
  • Führerschein wird frühestens mit 21 Jahren ausgestellt

WICHTIG

 Bevor die Anmeldung in der Fahrschule durchgeführt werden kann, muss zuerst ein verkehrspsychologisches Screening gemacht werden (Gute Fahrt – 0800/800 118)

Ablauf der D-Ausbildung (wenn die Führerscheinklasse C vorhanden ist):

  • Klasse B in Besitz
  • Voraussetzung: 21. Lebensjahr ist vollendet,
  • 4 Einheiten Theoriekurs (1-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung am PC
  • 12 Einheiten Fahrlektionen
  • praktische Fahrprüfung
  • theoretische + praktische Prüfung beim Land OÖ (Linz)

Ablauf der D-Ausbildung (wenn die Führerscheinklasse C NICHT vorhanden ist):

  • Klasse B in Besitz
  • Voraussetzung: 21. Lebensjahr ist vollendet,
  • 12 Einheiten Theoriekurs (3-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung am PC
  • 16 Einheiten Fahrlektionen
  • praktische Fahrprüfung
  • theoretische + praktische Prüfung beim Land OÖ (Linz)

D95 – Grundqualifikation für den Berufskraftfahrer:
Wenn mit einem Autobus gewerblich Personen befördert werden, benötigen Sie zusätzlichen den D95. Die praktische Prüfung findet am selben Tag mit der Klasse D statt, die Grundqualifikation ist jedoch bei der OÖ Landesregierung abzulegen.

Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • ärztliches Führerscheingutachten (nur NICHT beim eigenen Hausarzt)
  • Erste Hilfe-Nachweis (16-stündiger Kurs)

Die Führerscheinklasse D bzw. D1 ist befristet:

  • auf fünf Jahre (bis zum 60. Lebensjahr)
  • auf zwei Jahre (ab dem 60. Lebensjahr)
  • Zur Verlängerung ist eine ärztliche Untersuchung (nicht beim Hausarzt) zu absolvieren
F

Klasse F

Ein Führerschein F berechtigt zum Lenken von:

  • Zugmaschinen/Motorkarren und landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschw. von nicht mehr als 50 km/h mit allen Anhängern.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschw. von nicht mehr als 50 km/h, auch mit Anhängern bis 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse.
  • Einachszugmaschinen die mit einem anderen Kraftfahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschw. einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht.
  • Sonderkraftfahrzeuge mit Anhängern bis zu 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse.
  • Alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge mit Anhängern bis zu 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse.

Ablauf der F-Ausbildung:

  • Voraussetzung: Beginn der Ausbildung: frühestens 15,5 Jahre
  • 4 Einheiten Theoriekurs (1-tägiger Kurs) – NUR wenn eine andere Führerscheinklasse vorhanden ist, SONST setzt sich die theoretische Ausbildung aus einem Kursteil mit 20 Unterrichtseinheiten für das Grundwissen GW und einem Kursteil mit 4 Unterrichtseinheiten für den klassenspezifischen Stoff F zusammen.
  • theoretische Prüfung
  • 4 Einheiten Fahrlektionen Klasse F
  • praktische Prüfung

Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • ärztliches Führerscheingutachten (nur NICHT beim eigenen Hausarzt)
  • Erste Hilfe Nachweis (wenn keine andere Führerscheinklasse vorhanden ist)
B

Klasse B (duale- oder Vollausbildung)

Ablauf der Ausbildung:

    • Anmeldung mit 17,5 J.
    • 32 Einheiten Theoriekurs (8-tägiger Kurs)
  • 18 Einheiten Fahrlektionen oder
    12 Einheiten Fahrlektionen und 1000 km mit Privatfahrzeug (Prüfung auch mit dem Privatfahrzeug!)
  • theoretische Prüfung (ab 17,5 Jahre)
  • praktische Prüfung (ab 18 Jahre)

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • ärztliches Führerscheingutachten (nur NICHT beim eigenen Hausarzt)
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)

Während der Ausbildung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Erste-Hilfe-Nachweis (6h)

2 Varianten für die B-Ausbildung

1.Variante „duale Ausbildung“:

Insgesamt sind 12 Einheiten Fahrlektionen enthalten. Das Übungstafel (L-Tafel) wird nach der 7/8 Fahrlektion in der Fahrschule beantragt (Begleiterstunde), sodass man 1000 km mit max. 2 Begleitpersonen fahren kann. Ein Begleiter muss bei der 11/12 Fahrlektion mitfahren (Einweisung!), mind. 50 min.

Jede Ausbildungsfahrt (1000 km) ist in ein Fahrtenprotokoll einzutragen. Es ist wahrheitsgetreu zu führen und, jede Fahrt muss sowohl von der jeweiligen Begleitperson als auch von dem Bewerber oder der Bewerberin unterschrieben werden (Fahrtenprotokoll von der Fahrschule!)

2.Variante „Vollausbildung“:

Es werden in der Fahrschule 18 Fahrlektionen gefahren. Das Übungstafel (L-Tafel) kann zusätzlich nach der 7/8 Fahrlektionen in der Fahrschule beantragt werden, jedoch müssen keine 1000 km mitprotokolliert werden, d. h. es gilt freie Fahrt. Die restlichen Fahrlektionen werden kurz vor der Prüfung mit dem Fahrschulauto gefahren.

Ablauf der dualen Ausbildung:

Bei der dualen Ausbildung wird der praktische Unterricht teilweise in der Fahrschule und teilweise mit einer Begleitperson durchgeführt.

  • 32 Einheiten Theoriekurs (8-tägiger Kurs)
  • Praktische Ausbildung in der Fahrschule

- 3 Einheiten Vorschulung

- 3 Einheiten Grundschulung

  • Theoretische Unterweisung bzw. begleitende Schulung im Beisein der Begleitperson (2 Einheiten)
  • Mindestens 1000 km Übungsfahrten mit der Begleitperson (Fahrtenprotokoll führen) „Hauptschulung“
  • 2 Einheiten Perfektionsschulung (Autobahnfahrt, Nachtfahrt (es wird empfohlen die vorgeschriebene Nachtfahrt in der Ausbildungskarte privat durchzuführen)
  • 2 Einheit Prüfungsvorbereitung

Voraussetzung für Begleitpersonen bei Übungsfahrten:

Es dürfen max. 2 Begleiter angegeben werden, wenn diese seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen, in den letzten 3 Jahren Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben und während der letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben!

Mitführen von zusätzlichen Dokumenten bei den Übungsfahrten:

  • Bewilligung (von der LPD)
  • Führerschein der Begleitperson
  • Amtlicher Lichtbildausweis des/r Bewerbers/in
  • Fahrtenprotokoll
  • Zustimmungserklärung vom Zulassungsbesitzer

Theorieprüfung/Fahrprüfung Klasse B:

Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

  • Die theoretische Prüfung kann nach Abschluss der Theorieausbildung ab 17,5 Jahren abgelegt werden.
  • Die praktische Prüfung kann frühestens mit dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Sie kann mit dem Fahrschulfahrzeug oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Bei der Prüfung mit dem privaten Fahrzeug ist kein Fahrlehrer anwesend, sondern der Schüler, die Begleitperson und der Prüfer.
L-17

Klasse L17

Ablauf der Ausbildung:

    • Anmeldung mit 15,5 J.
    • 32 Einheiten Theoriekurs (8-tägiger Kurs)
    • 12 Einheiten Fahrlektionen (11/12 - Fahrlektion mit Begleitperson im Fahrschulauto)
    • 1 Einheit (Vortragsabend für die Begleitpersonen)
    • 2 Fahrlektionen (1. Überprüfungsfahrt 1000 km)
    • 2 Fahrlektionen (2. Überprüfungsfahrt 2000 km)
    • 2 Fahrlektionen (3. Überprüfungsfahrt 3000 km)
  • theoretische Prüfung (Voraussetzung ist die abgeschlossene Theorieausbildung)
  • praktische Prüfung (ab 17 Jahre)

Ausbildungsfahrten und begleitende Schulung in der Fahrschule:

Zwischen den 3000 km Ausbildungsfahrten müssen begleitende Schulungen in einer Fahrschule absolviert werden. Nach 1000 km Ausbildungsfahrt erfolgt die 1. begleitende Schulung, nach 2000 km Ausbildungsfahrt die 2. begleitende Schulung. An den Schulungen müssen sowohl der Bewerber als auch die Begleitperson teilnehmen. Sie bestehen aus einem praktischen Teil und einem individuellen Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrten mit einem/r Ausbilder/in. Die begleitenden Schulungen bzw. Überprüfungsfahrten werden mit dem privaten Auto durchgeführt.

Perfektionsschulung in der Fahrschule:

Nach mind. 3000 km Ausbildungsfahrten findet die Perfektionsschulung in der Fahrschule statt. Sie besteht aus:

-praktischer Teil: Sonderfahrten und Simulation der Fahrprüfung.

-individuelles Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrten.

Voraussetzung für Begleitpersonen bei Ausbildungsfahrten:

Es dürfen max. 2 Begleiter angegeben werden, wenn diese seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen, in den letzten 3 Jahren Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben und während der letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben!

Mitführen von zusätzlichen Dokumenten bei den Ausbildungsfahrten:

  • Bewilligung (von der LPD)
  • Führerschein der Begleitpersonen
  • Amtlicher Lichtbildausweis des/r Bewerbers/in
  • Fahrtenprotokoll
  • Zustimmungserklärung vom Zulassungsbesitzer

Theorieprüfung/Fahrprüfung Klasse L17:

Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

    • Die theoretische Prüfung kann nach Abschluss der Theorieausbildung

ab 15,5 Jahren abgelegt werden.

    • Die praktische Prüfung kann frühestens mit dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Bei der Prüfung mit dem privaten Fahrzeug ist kein Fahrlehrer anwesend, sondern der Schüler, die Begleitperson und der Prüfer.
AM

Klasse AM – Mopedführerschein (bis 50 ccm)

Ablauf der Ausbildung:

  • Anmeldung mit 14,10 J. (2 Monate vor den 15 Lebensjahr)
  • 8 Einheiten Theoriekurs (2-tägiger Kurs)
  • theoretische Moped-Prüfung am PC
  • 4 Einheiten Fahrlektionen auf dem Übungsplatz
  • 4 Einheiten Fahrlektionen für die Ausfahrt im Verkehr
  • vorläufigen Führerscheinerhalt mit 15 J. (von der Fahrschule)

Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, sofern das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde

Personen, die ab dem 20. Geburtstag einen Führerschein der Klasse AM beantragen, müssen ein ärztliches Führerscheingutachten vorlegen!

A

Klasse A1/A2/A

Ablauf der Ausbildung für die Klasse A1 (zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 125ccm und bis zu 11 kW):

  • Anmeldung mit 15,5 J. – Erhalt mit 16 J.
  • 6 Einheiten Theoriekurs (2-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung am PC
  • 14 Einheiten Fahrlektionen
  • praktische Fahrprüfung

Ablauf der Ausbildung für die Klasse A2 (zweirädrige Kraftfahrzeuge über 125ccm und bis zu 35 kW):

  • Anmeldung mit 17,5 J. – Erhalt mit 18 J.
  • 6 Einheiten Theoriekurs (2-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung am PC
  • 14 Einheiten Fahrlektionen
  • praktische Fahrprüfung

Ablauf der Ausbildung für die Klasse A (unbeschränkt):

  • Anmeldung mit 23,5 J. – Erhalt mit 24 J.
  • 6 Einheiten Theoriekurs (2-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung am PC
  • 14 Einheiten Fahrlektionen
  • praktische Fahrprüfung

Für alle Personen, die das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben:

  • 6 Einheiten Theoriekurs (2-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung am PC
  • 16 Einheiten Fahrlektionen
  • praktische Fahrprüfung

Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • ärztliches Führerscheingutachten (nur NICHT beim eigenen Hausarzt)

Code 111 (bis 125ccm):

Ablauf der Ausbildung:

  • Voraussetzung: seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B
  • 4 Fahrlektionen auf dem Übungsplatz
  • 2 Fahrlektionen für die Ausfahrt im Verkehr
  • Bestätigung von der Fahrschule für die LPD

Danach erhalten Sie von uns eine Bestätigung, mit dieser können Sie bei der Führerscheinbehörde den Code 111 eintragen lassen (Ausstellung bei der LPD kostet für die Scheckkartenformat € 49,50).

BE

(bis 7000 kg: schwerer Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von max. 3500 kg, daher bis 7000 kg)

Klasse BE - Voraussetzungen:

  • 3 Einheiten Theoriekurs (1-tägiger Kurs)
  • 4 Einheiten Fahrlektionen
  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • ärztliches Führerscheingutachten (nur NICHT beim eigenen Hausarzt)
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)

Klasse BE (Klasse F oder C – 3 J. vorhanden)

Wenn Sie seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Klasse F oder C sind, benötigen Sie für den Erwerb der Klasse BE nur 4 Fahrlektionen und eine praktische Fahrprüfung.

Sie müssen bei der Landespolizeidirektion Wels (Sitz der Fahrschule) einen Antrag stellen, dass Sie die Klasse BE erwerben möchten.

Für die Landespolizeidirektion Wels (LPD) benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Reisepass
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)

Klasse Code 96
(bis 4250 kg: Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte vom Anhänger + PKW)

Code 96 - Voraussetzungen:

  • Klasse B in Besitz
  • 3 Einheiten Theoriekurs (1-tägiger Kurs)
  • 4 Einheiten Fahrlektionen

Nach dieser Ausbildung bekommen Sie eine Bestätigung, mit welcher Sie bei der Führerscheinbehörde den Code 96 im Führerschein eintragen lassen.

Für die Landespolizeidirektion Wels (LPD) benötigen Sie zur Abholung d. Führerscheins:

  • Reisepass
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Bestätigung über das Ziehen von schweren Anhängern
C

Klasse C/CE/C95

Die Führerscheinklasse C berechtigt zum Lenken von Lastkraftfahrzeugen über 3.500 kg (Sonderkraftfahrzeugen)
Voraussetzung: 21. Lebensjahr ist vollendet.

Die Führerscheinklasse C1 berechtigt zum Lenken von Lastkraftfahrzeugen bis max. 7.500 kg
Voraussetzung: 18. Lebensjahr ist vollendet.

Ablauf der C-Ausbildung:

  • Klasse B in Besitz
  • Voraussetzung: 21. Lebensjahr ist vollendet,
  • 10 Einheiten Theoriekurs (3-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung am PC
  • 8 Einheiten Fahrlektionen
  • praktische Fahrprüfung

Ablauf der C+CE-Ausbildung:

  • Klasse B in Besitz
  • theoretische Prüfung
  • 16 Einheiten Theoriekurs (4-tägiger Kurs)
  • 6 Einheiten Fahrlektionen Klasse C
  • 4 Einheiten Fahrlektionen Klasse CE
  • praktische Prüfung

Ablauf der C+CE+C95-Ausbildung:

  • 16 Einheiten Theoriekurs (4-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung
  • 6 Einheiten Fahrlektionen Klasse C
  • 4 Einheiten Fahrlektionen Klasse CE
  • 4 Einheiten Fahrlektionen Klasse C95
  • praktische Prüfung C+CE+C95
  • theoretische + praktische Prüfung beim Landesregierung OÖ (Linz)

C95 – Grundqualifikation für den Berufskraftfahrer:
Wenn Sie den C-Führerschein beruflich nutzen wollen, benötigen Sie zusätzlichen den C95. Die praktische Prüfung findet am selben Tag mit der Klasse C statt, die Grundqualifikation ist jedoch bei der OÖ Landesregierung abzulegen.

Ablauf der CE-Ausbildung (C vorhanden):

  • 4 Einheiten Theoriekurs (1-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung
  • 4 Einheiten Fahrlektionen Klasse CE
  • praktische Prüfung

Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • ärztliches Führerscheingutachten (nur NICHT beim eigenen Hausarzt)
B

Klasse B (duale- oder Vollausbildung)

Ablauf der Ausbildung:

    • Anmeldung mit 17,5 J.
    • 32 Einheiten Theoriekurs (8-tägiger Kurs)
  • 18 Einheiten Fahrlektionen oder
    12 Einheiten Fahrlektionen und 1000 km mit Privatfahrzeug (Prüfung auch mit dem Privatfahrzeug!)
  • theoretische Prüfung (ab 17,5 Jahre)
  • praktische Prüfung (ab 18 Jahre)

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • ärztliches Führerscheingutachten (nur NICHT beim eigenen Hausarzt)
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)

Während der Ausbildung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Erste-Hilfe-Nachweis (6h)

2 Varianten für die B-Ausbildung

1.Variante „duale Ausbildung“:

Insgesamt sind 12 Einheiten Fahrlektionen enthalten. Das Übungstafel (L-Tafel) wird nach der 7/8 Fahrlektion in der Fahrschule beantragt (Begleiterstunde), sodass man 1000 km mit max. 2 Begleitpersonen fahren kann. Ein Begleiter muss bei der 11/12 Fahrlektion mitfahren (Einweisung!), mind. 50 min.

Jede Ausbildungsfahrt (1000 km) ist in ein Fahrtenprotokoll einzutragen. Es ist wahrheitsgetreu zu führen und, jede Fahrt muss sowohl von der jeweiligen Begleitperson als auch von dem Bewerber oder der Bewerberin unterschrieben werden (Fahrtenprotokoll von der Fahrschule!)

2.Variante „Vollausbildung“:

Es werden in der Fahrschule 18 Fahrlektionen gefahren. Das Übungstafel (L-Tafel) kann zusätzlich nach der 7/8 Fahrlektionen in der Fahrschule beantragt werden, jedoch müssen keine 1000 km mitprotokolliert werden, d. h. es gilt freie Fahrt. Die restlichen Fahrlektionen werden kurz vor der Prüfung mit dem Fahrschulauto gefahren.

Ablauf der dualen Ausbildung:

Bei der dualen Ausbildung wird der praktische Unterricht teilweise in der Fahrschule und teilweise mit einer Begleitperson durchgeführt.

  • 32 Einheiten Theoriekurs (8-tägiger Kurs)
  • Praktische Ausbildung in der Fahrschule

- 3 Einheiten Vorschulung

- 3 Einheiten Grundschulung

  • Theoretische Unterweisung bzw. begleitende Schulung im Beisein der Begleitperson (2 Einheiten)
  • Mindestens 1000 km Übungsfahrten mit der Begleitperson (Fahrtenprotokoll führen) „Hauptschulung“
  • 2 Einheiten Perfektionsschulung (Autobahnfahrt, Nachtfahrt (es wird empfohlen die vorgeschriebene Nachtfahrt in der Ausbildungskarte privat durchzuführen)
  • 2 Einheit Prüfungsvorbereitung

Voraussetzung für Begleitpersonen bei Übungsfahrten:

Es dürfen max. 2 Begleiter angegeben werden, wenn diese seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen, in den letzten 3 Jahren Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben und während der letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben!

Mitführen von zusätzlichen Dokumenten bei den Übungsfahrten:

  • Bewilligung (von der LPD)
  • Führerschein der Begleitperson
  • Amtlicher Lichtbildausweis des/r Bewerbers/in
  • Fahrtenprotokoll
  • Zustimmungserklärung vom Zulassungsbesitzer

Theorieprüfung/Fahrprüfung Klasse B:

Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

  • Die theoretische Prüfung kann nach Abschluss der Theorieausbildung ab 17,5 Jahren abgelegt werden.
  • Die praktische Prüfung kann frühestens mit dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Sie kann mit dem Fahrschulfahrzeug oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Bei der Prüfung mit dem privaten Fahrzeug ist kein Fahrlehrer anwesend, sondern der Schüler, die Begleitperson und der Prüfer.
L-17

Klasse L17

Ablauf der Ausbildung:

    • Anmeldung mit 15,5 J.
    • 32 Einheiten Theoriekurs (8-tägiger Kurs)
    • 12 Einheiten Fahrlektionen (11/12 - Fahrlektion mit Begleitperson im Fahrschulauto)
    • 1 Einheit (Vortragsabend für die Begleitpersonen)
    • 2 Fahrlektionen (1. Überprüfungsfahrt 1000 km)
    • 2 Fahrlektionen (2. Überprüfungsfahrt 2000 km)
    • 2 Fahrlektionen (3. Überprüfungsfahrt 3000 km)
  • theoretische Prüfung (Voraussetzung ist die abgeschlossene Theorieausbildung)
  • praktische Prüfung (ab 17 Jahre)

Ausbildungsfahrten und begleitende Schulung in der Fahrschule:

Zwischen den 3000 km Ausbildungsfahrten müssen begleitende Schulungen in einer Fahrschule absolviert werden. Nach 1000 km Ausbildungsfahrt erfolgt die 1. begleitende Schulung, nach 2000 km Ausbildungsfahrt die 2. begleitende Schulung. An den Schulungen müssen sowohl der Bewerber als auch die Begleitperson teilnehmen. Sie bestehen aus einem praktischen Teil und einem individuellen Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrten mit einem/r Ausbilder/in. Die begleitenden Schulungen bzw. Überprüfungsfahrten werden mit dem privaten Auto durchgeführt.

Perfektionsschulung in der Fahrschule:

Nach mind. 3000 km Ausbildungsfahrten findet die Perfektionsschulung in der Fahrschule statt. Sie besteht aus:

-praktischer Teil: Sonderfahrten und Simulation der Fahrprüfung.

-individuelles Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrten.

Voraussetzung für Begleitpersonen bei Ausbildungsfahrten:

Es dürfen max. 2 Begleiter angegeben werden, wenn diese seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen, in den letzten 3 Jahren Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben und während der letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben!

Mitführen von zusätzlichen Dokumenten bei den Ausbildungsfahrten:

  • Bewilligung (von der LPD)
  • Führerschein der Begleitpersonen
  • Amtlicher Lichtbildausweis des/r Bewerbers/in
  • Fahrtenprotokoll
  • Zustimmungserklärung vom Zulassungsbesitzer

Theorieprüfung/Fahrprüfung Klasse L17:

Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

    • Die theoretische Prüfung kann nach Abschluss der Theorieausbildung

ab 15,5 Jahren abgelegt werden.

    • Die praktische Prüfung kann frühestens mit dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Bei der Prüfung mit dem privaten Fahrzeug ist kein Fahrlehrer anwesend, sondern der Schüler, die Begleitperson und der Prüfer.
AM

Klasse AM – Mopedführerschein (bis 50 ccm)

Ablauf der Ausbildung:

  • Anmeldung mit 14,10 J. (2 Monate vor den 15 Lebensjahr)
  • 8 Einheiten Theoriekurs (2-tägiger Kurs)
  • theoretische Moped-Prüfung am PC
  • 4 Einheiten Fahrlektionen auf dem Übungsplatz
  • 4 Einheiten Fahrlektionen für die Ausfahrt im Verkehr
  • vorläufigen Führerscheinerhalt mit 15 J. (von der Fahrschule)

Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, sofern das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde

Personen, die ab dem 20. Geburtstag einen Führerschein der Klasse AM beantragen, müssen ein ärztliches Führerscheingutachten vorlegen!

A

Klasse A1/A2/A

Ablauf der Ausbildung für die Klasse A1 (zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 125ccm und bis zu 11 kW):

  • Anmeldung mit 15,5 J. – Erhalt mit 16 J.
  • 6 Einheiten Theoriekurs (2-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung am PC
  • 14 Einheiten Fahrlektionen
  • praktische Fahrprüfung

Ablauf der Ausbildung für die Klasse A2 (zweirädrige Kraftfahrzeuge über 125ccm und bis zu 35 kW):

  • Anmeldung mit 17,5 J. – Erhalt mit 18 J.
  • 6 Einheiten Theoriekurs (2-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung am PC
  • 14 Einheiten Fahrlektionen
  • praktische Fahrprüfung

Ablauf der Ausbildung für die Klasse A (unbeschränkt):

  • Anmeldung mit 23,5 J. – Erhalt mit 24 J.
  • 6 Einheiten Theoriekurs (2-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung am PC
  • 14 Einheiten Fahrlektionen
  • praktische Fahrprüfung

Für alle Personen, die das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben:

  • 6 Einheiten Theoriekurs (2-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung am PC
  • 16 Einheiten Fahrlektionen
  • praktische Fahrprüfung

Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • ärztliches Führerscheingutachten (nur NICHT beim eigenen Hausarzt)

Code 111 (bis 125ccm):

Ablauf der Ausbildung:

  • Voraussetzung: seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B
  • 4 Fahrlektionen auf dem Übungsplatz
  • 2 Fahrlektionen für die Ausfahrt im Verkehr
  • Bestätigung von der Fahrschule für die LPD

Danach erhalten Sie von uns eine Bestätigung, mit dieser können Sie bei der Führerscheinbehörde den Code 111 eintragen lassen (Ausstellung bei der LPD kostet für die Scheckkartenformat € 49,50).

BE

(bis 7000 kg: schwerer Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von max. 3500 kg, daher bis 7000 kg)

Klasse BE - Voraussetzungen:

  • 3 Einheiten Theoriekurs (1-tägiger Kurs)
  • 4 Einheiten Fahrlektionen
  • theoretische Prüfung
  • praktische Prüfung

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • ärztliches Führerscheingutachten (nur NICHT beim eigenen Hausarzt)
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)

Klasse BE (Klasse F oder C – 3 J. vorhanden)

Wenn Sie seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Klasse F oder C sind, benötigen Sie für den Erwerb der Klasse BE nur 4 Fahrlektionen und eine praktische Fahrprüfung.

Sie müssen bei der Landespolizeidirektion Wels (Sitz der Fahrschule) einen Antrag stellen, dass Sie die Klasse BE erwerben möchten.

Für die Landespolizeidirektion Wels (LPD) benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Reisepass
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)

Klasse Code 96
(bis 4250 kg: Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte vom Anhänger + PKW)

Code 96 - Voraussetzungen:

  • Klasse B in Besitz
  • 3 Einheiten Theoriekurs (1-tägiger Kurs)
  • 4 Einheiten Fahrlektionen

Nach dieser Ausbildung bekommen Sie eine Bestätigung, mit welcher Sie bei der Führerscheinbehörde den Code 96 im Führerschein eintragen lassen.

Für die Landespolizeidirektion Wels (LPD) benötigen Sie zur Abholung d. Führerscheins:

  • Reisepass
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Bestätigung über das Ziehen von schweren Anhängern
C

Klasse C/CE/C95

Die Führerscheinklasse C berechtigt zum Lenken von Lastkraftfahrzeugen über 3.500 kg (Sonderkraftfahrzeugen)
Voraussetzung: 21. Lebensjahr ist vollendet.

Die Führerscheinklasse C1 berechtigt zum Lenken von Lastkraftfahrzeugen bis max. 7.500 kg
Voraussetzung: 18. Lebensjahr ist vollendet.

Ablauf der C-Ausbildung:

  • Klasse B in Besitz
  • Voraussetzung: 21. Lebensjahr ist vollendet,
  • 10 Einheiten Theoriekurs (3-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung am PC
  • 8 Einheiten Fahrlektionen
  • praktische Fahrprüfung

Ablauf der C+CE-Ausbildung:

  • Klasse B in Besitz
  • theoretische Prüfung
  • 16 Einheiten Theoriekurs (4-tägiger Kurs)
  • 6 Einheiten Fahrlektionen Klasse C
  • 4 Einheiten Fahrlektionen Klasse CE
  • praktische Prüfung

Ablauf der C+CE+C95-Ausbildung:

  • 16 Einheiten Theoriekurs (4-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung
  • 6 Einheiten Fahrlektionen Klasse C
  • 4 Einheiten Fahrlektionen Klasse CE
  • 4 Einheiten Fahrlektionen Klasse C95
  • praktische Prüfung C+CE+C95
  • theoretische + praktische Prüfung beim Landesregierung OÖ (Linz)

C95 – Grundqualifikation für den Berufskraftfahrer:
Wenn Sie den C-Führerschein beruflich nutzen wollen, benötigen Sie zusätzlichen den C95. Die praktische Prüfung findet am selben Tag mit der Klasse C statt, die Grundqualifikation ist jedoch bei der OÖ Landesregierung abzulegen.

Ablauf der CE-Ausbildung (C vorhanden):

  • 4 Einheiten Theoriekurs (1-tägiger Kurs)
  • theoretische Prüfung
  • 4 Einheiten Fahrlektionen Klasse CE
  • praktische Prüfung

Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • ärztliches Führerscheingutachten (nur NICHT beim eigenen Hausarzt)
L

Unsere ErFAHRung ist dein Erfolg!

Durch deine Ausbildung begleitet dich ein jahrelang erfahrenes Team, dem nicht nur deine erfolgreiche Ausbildung am Herzen liegt, sondern das auch will, dass du dich von Anfang bis Ende deiner Ausbildung in der Fahrschule Oliver wohlfühlst.

Im angenehmen, hellen Büro informieren dich unsere freundlichen Mitarbeiter über alle Belange bezüglich des Führerscheins und organisieren deine Fahrstunden und Prüfungstermine.

Einen Stock höher gelangst du in unsere modernen Kursräume, in denen dir dein theoretisches Know-how vermittelt wird.

In unserer Fahrschule soll ein optimales Preis-/Leistungsverhältnis angeboten werden. Deshalb kannst du zum Beispiel den Theoriekurs ohne Extra-Kosten wiederholen. Um möglichst beim ersten Antritt zur Theorieprüfung erfolgreich zu sein, hast du die Möglichkeit, eine Prüfungsgarantie - selbstverständlich gratis - zu erwerben.

In unseren neuen Fahrzeugen wird es dir bestimmt auch Spaß machen, die praktische Ausbildung zu absolvieren.

Liebes Fahrschule Oliver Team,

ich wollte Euch ein Lob aussprechen, da ihr wirklich ein sehr freundliches und konsequentes Team seid.


Liebe Grüße Renate

Eintrag aus unseren Gästebuch

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