Der A-Schein ist schon lange her und seither sind Sie kaum gefahren, aber Spaß würde es sicher wieder machen?
Wir denken, Motorradfahren braucht besondere Verantwortung und Übung, denn auch ein routinierter Biker kann in Schwierigkeiten kommen.
Wieviel leichter erwischt es aber die Ungeübten!
Vergnügen setzt immer Sicherheit voraus, und Sicherheit braucht Übung!
Wie wäre es, in der Gruppe und mit den Tipps eines Fahrlehrers und Profis die eigenen Fahrkünste wieder aufzufrischen?
Wir bieten Ihnen dazu laufend Gelegenheit. Ob Sie an einem Praxisseminar teilnehmen wollen oder einmal bei einer Tour dabei sein möchten - setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir freuen uns auf Sie!
Anmeldung
Für die Anmeldung benötigen wir:
Während der Ausbildung werden folgende Unterlagen benötigt:
Einteilung der Fahrlektionen
Die Fahrlektionen können nach Verfügbarkeit zeitlich individuell von Montag bis Freitag eingeteilt werden. Auf Wunsch kann auch der Fahrlehrer bzw. die Fahrlehrerin gewählt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Absage der festgelegten Fahrstunden zwei Werktage vorher erfolgen muss, ansonsten müssen diese bezahlt werden. Bei kurzfristiger Verhinderung durch Krankheit benötigen wir eine ärztliche Bestätigung, damit keine Kosten entstehen.
Eine Fahrlektion beträgt 50 Minuten inkl. Besprechung, die Einteilung erfolgt in Doppellektionen!
Vorprüfung
Damit Sie auch bereit sind für die theoretische Prüfung, empfiehlt Ihnen Fahrschule Oliver direkt an unserem PC‘s Vorprüfungen zu absolvieren. Das Üben am PC kostet NUR einmalig € 20,- ! Die Vorprüfungen können immer zu den Büroöffnungszeiten absolviert werden. Es stehen unbegrenzt viele Vorprüfungen zur Verfügung.
Weiters was wir Ihnen auch noch empfehlen,
wenn Sie die Vorprüfungen 2x hintereinander positiv (über 90 %) bei einer B/L17 Ausbildung (GW+B Module) absolvieren, haben Sie die Garantie, dass Sie bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung mit keinen zusätzlichen Kosten seitens der Fahrschule rechnen müssen (Bearbeitungsgebühr!).
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch, Slowenisch absolviert werden.
Damit Sie zur theoretischen Prüfung antreten können, müssen alle Unterlagen (Reisepass in Kopie, Meldezettel in Kopie, 1 EU-Passbild und das ärztliche Führerscheingutachten (Original) im Büro abgegeben werden, diese werden sofort an die Landespolizeidirektion zur Bearbeitung weitergeleitet.
Die theoretische Prüfung findet jeden Mittwoch bis Oktober 2022 danach jeden 2ten Mittwoch ab 13:20 Uhr statt.
Anmeldefrist:
Sie können sich bis frühestens 1 Woche vorher bei uns im Büro persönlich mit Ihrer Ausbildungskarte für die Prüfung anmelden.
Zur theoretischen Prüfung benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)!
Praktische Prüfung
Die praktische Fahrprüfung kann nach bestandener theoretischer Prüfung und frühestens mit Erreichen des erforderlichen Mindestalters absolviert werden.
Die praktische Prüfung findet jeden Mittwoch statt.
Wenn Sie die Prüfung mit dem Privatfahrzeug absolvieren, beachten Sie bitte Folgendes:
Perfektionsfahrten/Fahrsicherheitstraining
Nach der bestandenen praktischen Prüfung beginnt die 2. Ausbildungsphase!
Klasse L17
Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gespräch:
3 bis 9 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung
2. Perfektionsfahrt:
6 bis 12 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung
Klasse B
1. Perfektionsfahrt:
2 bis 4 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung
Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gespräch:
3 bis 9 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung
2. Perfektionsfahrt:
6 bis 12 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung
Achtung – Klasse B:
laut Gesetz müssen zwischen der 1. Perfektionsfahrt und der 2. Perfektionsfahrt
mindestens 3 Monate liegen.
Klasse A1/A2/A
Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gespräch:
2 bis 12 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung
2. Perfektionsfahrt:
4 bis 14 Monate nach Erteilung der Lenkberechtigung
Achtung – Klasse A1/A2/A:
laut Gesetz müssen zwischen dem Fahrsicherheitstraining und der Motorrad-Perfektionsfahrt mindestens 2 Monate liegen.
Für die Perfektionsfahrt reservieren Sie sich bitte rechtzeitig einen Termin bei uns in der Fahrschule. Aus Sicherheitsgründen finden bei uns die B- bzw. L17-Perfektionsfahrten mit dem Fahrschulauto statt.
Das Fahrsicherheitstraining dürfen Sie bei einem beliebigen Fahrsicherheitszentrum (z.B. ÖAMTC, Steininger, ARBÖ, etc.) absolvieren.
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Ablauf der Ausbildung:
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
Während der Ausbildung werden folgende Unterlagen benötigt:
2 Varianten für die B-Ausbildung
1.Variante „duale Ausbildung“:
Insgesamt sind 12 Einheiten Fahrlektionen enthalten. Das Übungstafel (L-Tafel) wird nach der 7/8 Fahrlektion in der Fahrschule beantragt (Begleiterstunde), sodass man 1000 km mit max. 2 Begleitpersonen fahren kann. Ein Begleiter muss bei der 11/12 Fahrlektion mitfahren (Einweisung!), mind. 50 min.
Jede Ausbildungsfahrt (1000 km) ist in ein Fahrtenprotokoll einzutragen. Es ist wahrheitsgetreu zu führen und, jede Fahrt muss sowohl von der jeweiligen Begleitperson als auch von dem Bewerber oder der Bewerberin unterschrieben werden (Fahrtenprotokoll von der Fahrschule!)
2.Variante „Vollausbildung“:
Es werden in der Fahrschule 18 Fahrlektionen gefahren. Das Übungstafel (L-Tafel) kann zusätzlich nach der 7/8 Fahrlektionen in der Fahrschule beantragt werden, jedoch müssen keine 1000 km mitprotokolliert werden, d. h. es gilt freie Fahrt. Die restlichen Fahrlektionen werden kurz vor der Prüfung mit dem Fahrschulauto gefahren.
Ablauf der dualen Ausbildung:
Bei der dualen Ausbildung wird der praktische Unterricht teilweise in der Fahrschule und teilweise mit einer Begleitperson durchgeführt.
- 3 Einheiten Vorschulung
- 3 Einheiten Grundschulung
Voraussetzung für Begleitpersonen bei Übungsfahrten:
Es dürfen max. 2 Begleiter angegeben werden, wenn diese seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen, in den letzten 3 Jahren Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben und während der letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben!
Mitführen von zusätzlichen Dokumenten bei den Übungsfahrten:
Theorieprüfung/Fahrprüfung Klasse B:
Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Ablauf der Ausbildung:
Ausbildungsfahrten und begleitende Schulung in der Fahrschule:
Zwischen den 3000 km Ausbildungsfahrten müssen begleitende Schulungen in einer Fahrschule absolviert werden. Nach 1000 km Ausbildungsfahrt erfolgt die 1. begleitende Schulung, nach 2000 km Ausbildungsfahrt die 2. begleitende Schulung. An den Schulungen müssen sowohl der Bewerber als auch die Begleitperson teilnehmen. Sie bestehen aus einem praktischen Teil und einem individuellen Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrten mit einem/r Ausbilder/in. Die begleitenden Schulungen bzw. Überprüfungsfahrten werden mit dem privaten Auto durchgeführt.
Perfektionsschulung in der Fahrschule:
Nach mind. 3000 km Ausbildungsfahrten findet die Perfektionsschulung in der Fahrschule statt. Sie besteht aus:
-praktischer Teil: Sonderfahrten und Simulation der Fahrprüfung.
-individuelles Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrten.
Voraussetzung für Begleitpersonen bei Ausbildungsfahrten:
Es dürfen max. 2 Begleiter angegeben werden, wenn diese seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen, in den letzten 3 Jahren Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben und während der letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben!
Mitführen von zusätzlichen Dokumenten bei den Ausbildungsfahrten:
Theorieprüfung/Fahrprüfung Klasse L17:
Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
ab 15,5 Jahren abgelegt werden.
Ablauf der Ausbildung:
Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:
Personen, die ab dem 20. Geburtstag einen Führerschein der Klasse AM beantragen, müssen ein ärztliches Führerscheingutachten vorlegen!
Ablauf der Ausbildung für die Klasse A1 (zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 125ccm und bis zu 11 kW):
Ablauf der Ausbildung für die Klasse A2 (zweirädrige Kraftfahrzeuge über 125ccm und bis zu 35 kW):
Ablauf der Ausbildung für die Klasse A (unbeschränkt):
Für alle Personen, die das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben:
Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:
Code 111 (bis 125ccm):
Ablauf der Ausbildung:
Danach erhalten Sie von uns eine Bestätigung, mit dieser können Sie bei der Führerscheinbehörde den Code 111 eintragen lassen (Ausstellung bei der LPD kostet für die Scheckkartenformat € 49,50).
Klasse BE - Voraussetzungen:
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
Klasse BE (Klasse F oder C – 3 J. vorhanden)
Wenn Sie seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Klasse F oder C sind, benötigen Sie für den Erwerb der Klasse BE nur 4 Fahrlektionen und eine praktische Fahrprüfung.
Sie müssen bei der Landespolizeidirektion Wels (Sitz der Fahrschule) einen Antrag stellen, dass Sie die Klasse BE erwerben möchten.
Für die Landespolizeidirektion Wels (LPD) benötigen Sie zur Antragstellung:
Klasse Code 96
(bis 4250 kg: Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte vom Anhänger + PKW)
Code 96 - Voraussetzungen:
Nach dieser Ausbildung bekommen Sie eine Bestätigung, mit welcher Sie bei der Führerscheinbehörde den Code 96 im Führerschein eintragen lassen.
Für die Landespolizeidirektion Wels (LPD) benötigen Sie zur Abholung d. Führerscheins:
Die Führerscheinklasse C berechtigt zum Lenken von Lastkraftfahrzeugen über 3.500 kg (Sonderkraftfahrzeugen)
Voraussetzung: 21. Lebensjahr ist vollendet.
Die Führerscheinklasse C1 berechtigt zum Lenken von Lastkraftfahrzeugen bis max. 7.500 kg
Voraussetzung: 18. Lebensjahr ist vollendet.
Ablauf der C-Ausbildung:
Ablauf der C+CE-Ausbildung:
Ablauf der C+CE+C95-Ausbildung:
C95 – Grundqualifikation für den Berufskraftfahrer:
Wenn Sie den C-Führerschein beruflich nutzen wollen, benötigen Sie zusätzlichen den C95. Die praktische Prüfung findet am selben Tag mit der Klasse C statt, die Grundqualifikation ist jedoch bei der OÖ Landesregierung abzulegen.
Ablauf der CE-Ausbildung (C vorhanden):
Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:
Die Führerscheinklasse C/CE ist befristet:
Ein Führerschein F berechtigt zum Lenken von:
Ablauf der F-Ausbildung:
Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:
Führerschein D:
Führerschein D1:
WICHTIG
Bevor die Anmeldung in der Fahrschule durchgeführt werden kann, muss zuerst ein verkehrspsychologisches Screening gemacht werden (Gute Fahrt – 0800/800 118)
Ablauf der D-Ausbildung (wenn die Führerscheinklasse C vorhanden ist):
Ablauf der D-Ausbildung (wenn die Führerscheinklasse C NICHT vorhanden ist):
D95 – Grundqualifikation für den Berufskraftfahrer:
Wenn mit einem Autobus gewerblich Personen befördert werden, benötigen Sie zusätzlichen den D95. Die praktische Prüfung findet am selben Tag mit der Klasse D statt, die Grundqualifikation ist jedoch bei der OÖ Landesregierung abzulegen.
Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:
Die Führerscheinklasse D bzw. D1 ist befristet:
Ein Führerschein F berechtigt zum Lenken von:
Ablauf der F-Ausbildung:
Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:
Ablauf der Ausbildung:
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
Während der Ausbildung werden folgende Unterlagen benötigt:
2 Varianten für die B-Ausbildung
1.Variante „duale Ausbildung“:
Insgesamt sind 12 Einheiten Fahrlektionen enthalten. Das Übungstafel (L-Tafel) wird nach der 7/8 Fahrlektion in der Fahrschule beantragt (Begleiterstunde), sodass man 1000 km mit max. 2 Begleitpersonen fahren kann. Ein Begleiter muss bei der 11/12 Fahrlektion mitfahren (Einweisung!), mind. 50 min.
Jede Ausbildungsfahrt (1000 km) ist in ein Fahrtenprotokoll einzutragen. Es ist wahrheitsgetreu zu führen und, jede Fahrt muss sowohl von der jeweiligen Begleitperson als auch von dem Bewerber oder der Bewerberin unterschrieben werden (Fahrtenprotokoll von der Fahrschule!)
2.Variante „Vollausbildung“:
Es werden in der Fahrschule 18 Fahrlektionen gefahren. Das Übungstafel (L-Tafel) kann zusätzlich nach der 7/8 Fahrlektionen in der Fahrschule beantragt werden, jedoch müssen keine 1000 km mitprotokolliert werden, d. h. es gilt freie Fahrt. Die restlichen Fahrlektionen werden kurz vor der Prüfung mit dem Fahrschulauto gefahren.
Ablauf der dualen Ausbildung:
Bei der dualen Ausbildung wird der praktische Unterricht teilweise in der Fahrschule und teilweise mit einer Begleitperson durchgeführt.
- 3 Einheiten Vorschulung
- 3 Einheiten Grundschulung
Voraussetzung für Begleitpersonen bei Übungsfahrten:
Es dürfen max. 2 Begleiter angegeben werden, wenn diese seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen, in den letzten 3 Jahren Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben und während der letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben!
Mitführen von zusätzlichen Dokumenten bei den Übungsfahrten:
Theorieprüfung/Fahrprüfung Klasse B:
Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Ablauf der Ausbildung:
Ausbildungsfahrten und begleitende Schulung in der Fahrschule:
Zwischen den 3000 km Ausbildungsfahrten müssen begleitende Schulungen in einer Fahrschule absolviert werden. Nach 1000 km Ausbildungsfahrt erfolgt die 1. begleitende Schulung, nach 2000 km Ausbildungsfahrt die 2. begleitende Schulung. An den Schulungen müssen sowohl der Bewerber als auch die Begleitperson teilnehmen. Sie bestehen aus einem praktischen Teil und einem individuellen Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrten mit einem/r Ausbilder/in. Die begleitenden Schulungen bzw. Überprüfungsfahrten werden mit dem privaten Auto durchgeführt.
Perfektionsschulung in der Fahrschule:
Nach mind. 3000 km Ausbildungsfahrten findet die Perfektionsschulung in der Fahrschule statt. Sie besteht aus:
-praktischer Teil: Sonderfahrten und Simulation der Fahrprüfung.
-individuelles Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrten.
Voraussetzung für Begleitpersonen bei Ausbildungsfahrten:
Es dürfen max. 2 Begleiter angegeben werden, wenn diese seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen, in den letzten 3 Jahren Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben und während der letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben!
Mitführen von zusätzlichen Dokumenten bei den Ausbildungsfahrten:
Theorieprüfung/Fahrprüfung Klasse L17:
Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
ab 15,5 Jahren abgelegt werden.
Ablauf der Ausbildung:
Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:
Personen, die ab dem 20. Geburtstag einen Führerschein der Klasse AM beantragen, müssen ein ärztliches Führerscheingutachten vorlegen!
Ablauf der Ausbildung für die Klasse A1 (zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 125ccm und bis zu 11 kW):
Ablauf der Ausbildung für die Klasse A2 (zweirädrige Kraftfahrzeuge über 125ccm und bis zu 35 kW):
Ablauf der Ausbildung für die Klasse A (unbeschränkt):
Für alle Personen, die das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben:
Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:
Code 111 (bis 125ccm):
Ablauf der Ausbildung:
Danach erhalten Sie von uns eine Bestätigung, mit dieser können Sie bei der Führerscheinbehörde den Code 111 eintragen lassen (Ausstellung bei der LPD kostet für die Scheckkartenformat € 49,50).
Klasse BE - Voraussetzungen:
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
Klasse BE (Klasse F oder C – 3 J. vorhanden)
Wenn Sie seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Klasse F oder C sind, benötigen Sie für den Erwerb der Klasse BE nur 4 Fahrlektionen und eine praktische Fahrprüfung.
Sie müssen bei der Landespolizeidirektion Wels (Sitz der Fahrschule) einen Antrag stellen, dass Sie die Klasse BE erwerben möchten.
Für die Landespolizeidirektion Wels (LPD) benötigen Sie zur Antragstellung:
Klasse Code 96
(bis 4250 kg: Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte vom Anhänger + PKW)
Code 96 - Voraussetzungen:
Nach dieser Ausbildung bekommen Sie eine Bestätigung, mit welcher Sie bei der Führerscheinbehörde den Code 96 im Führerschein eintragen lassen.
Für die Landespolizeidirektion Wels (LPD) benötigen Sie zur Abholung d. Führerscheins:
Die Führerscheinklasse C berechtigt zum Lenken von Lastkraftfahrzeugen über 3.500 kg (Sonderkraftfahrzeugen)
Voraussetzung: 21. Lebensjahr ist vollendet.
Die Führerscheinklasse C1 berechtigt zum Lenken von Lastkraftfahrzeugen bis max. 7.500 kg
Voraussetzung: 18. Lebensjahr ist vollendet.
Ablauf der C-Ausbildung:
Ablauf der C+CE-Ausbildung:
Ablauf der C+CE+C95-Ausbildung:
C95 – Grundqualifikation für den Berufskraftfahrer:
Wenn Sie den C-Führerschein beruflich nutzen wollen, benötigen Sie zusätzlichen den C95. Die praktische Prüfung findet am selben Tag mit der Klasse C statt, die Grundqualifikation ist jedoch bei der OÖ Landesregierung abzulegen.
Ablauf der CE-Ausbildung (C vorhanden):
Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:
Ablauf der Ausbildung:
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
Während der Ausbildung werden folgende Unterlagen benötigt:
2 Varianten für die B-Ausbildung
1.Variante „duale Ausbildung“:
Insgesamt sind 12 Einheiten Fahrlektionen enthalten. Das Übungstafel (L-Tafel) wird nach der 7/8 Fahrlektion in der Fahrschule beantragt (Begleiterstunde), sodass man 1000 km mit max. 2 Begleitpersonen fahren kann. Ein Begleiter muss bei der 11/12 Fahrlektion mitfahren (Einweisung!), mind. 50 min.
Jede Ausbildungsfahrt (1000 km) ist in ein Fahrtenprotokoll einzutragen. Es ist wahrheitsgetreu zu führen und, jede Fahrt muss sowohl von der jeweiligen Begleitperson als auch von dem Bewerber oder der Bewerberin unterschrieben werden (Fahrtenprotokoll von der Fahrschule!)
2.Variante „Vollausbildung“:
Es werden in der Fahrschule 18 Fahrlektionen gefahren. Das Übungstafel (L-Tafel) kann zusätzlich nach der 7/8 Fahrlektionen in der Fahrschule beantragt werden, jedoch müssen keine 1000 km mitprotokolliert werden, d. h. es gilt freie Fahrt. Die restlichen Fahrlektionen werden kurz vor der Prüfung mit dem Fahrschulauto gefahren.
Ablauf der dualen Ausbildung:
Bei der dualen Ausbildung wird der praktische Unterricht teilweise in der Fahrschule und teilweise mit einer Begleitperson durchgeführt.
- 3 Einheiten Vorschulung
- 3 Einheiten Grundschulung
Voraussetzung für Begleitpersonen bei Übungsfahrten:
Es dürfen max. 2 Begleiter angegeben werden, wenn diese seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen, in den letzten 3 Jahren Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben und während der letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben!
Mitführen von zusätzlichen Dokumenten bei den Übungsfahrten:
Theorieprüfung/Fahrprüfung Klasse B:
Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Ablauf der Ausbildung:
Ausbildungsfahrten und begleitende Schulung in der Fahrschule:
Zwischen den 3000 km Ausbildungsfahrten müssen begleitende Schulungen in einer Fahrschule absolviert werden. Nach 1000 km Ausbildungsfahrt erfolgt die 1. begleitende Schulung, nach 2000 km Ausbildungsfahrt die 2. begleitende Schulung. An den Schulungen müssen sowohl der Bewerber als auch die Begleitperson teilnehmen. Sie bestehen aus einem praktischen Teil und einem individuellen Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrten mit einem/r Ausbilder/in. Die begleitenden Schulungen bzw. Überprüfungsfahrten werden mit dem privaten Auto durchgeführt.
Perfektionsschulung in der Fahrschule:
Nach mind. 3000 km Ausbildungsfahrten findet die Perfektionsschulung in der Fahrschule statt. Sie besteht aus:
-praktischer Teil: Sonderfahrten und Simulation der Fahrprüfung.
-individuelles Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrten.
Voraussetzung für Begleitpersonen bei Ausbildungsfahrten:
Es dürfen max. 2 Begleiter angegeben werden, wenn diese seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen, in den letzten 3 Jahren Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben und während der letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben!
Mitführen von zusätzlichen Dokumenten bei den Ausbildungsfahrten:
Theorieprüfung/Fahrprüfung Klasse L17:
Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
ab 15,5 Jahren abgelegt werden.
Ablauf der Ausbildung:
Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:
Personen, die ab dem 20. Geburtstag einen Führerschein der Klasse AM beantragen, müssen ein ärztliches Führerscheingutachten vorlegen!
Ablauf der Ausbildung für die Klasse A1 (zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 125ccm und bis zu 11 kW):
Ablauf der Ausbildung für die Klasse A2 (zweirädrige Kraftfahrzeuge über 125ccm und bis zu 35 kW):
Ablauf der Ausbildung für die Klasse A (unbeschränkt):
Für alle Personen, die das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben:
Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:
Code 111 (bis 125ccm):
Ablauf der Ausbildung:
Danach erhalten Sie von uns eine Bestätigung, mit dieser können Sie bei der Führerscheinbehörde den Code 111 eintragen lassen (Ausstellung bei der LPD kostet für die Scheckkartenformat € 49,50).
Klasse BE - Voraussetzungen:
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
Klasse BE (Klasse F oder C – 3 J. vorhanden)
Wenn Sie seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Klasse F oder C sind, benötigen Sie für den Erwerb der Klasse BE nur 4 Fahrlektionen und eine praktische Fahrprüfung.
Sie müssen bei der Landespolizeidirektion Wels (Sitz der Fahrschule) einen Antrag stellen, dass Sie die Klasse BE erwerben möchten.
Für die Landespolizeidirektion Wels (LPD) benötigen Sie zur Antragstellung:
Klasse Code 96
(bis 4250 kg: Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte vom Anhänger + PKW)
Code 96 - Voraussetzungen:
Nach dieser Ausbildung bekommen Sie eine Bestätigung, mit welcher Sie bei der Führerscheinbehörde den Code 96 im Führerschein eintragen lassen.
Für die Landespolizeidirektion Wels (LPD) benötigen Sie zur Abholung d. Führerscheins:
Die Führerscheinklasse C berechtigt zum Lenken von Lastkraftfahrzeugen über 3.500 kg (Sonderkraftfahrzeugen)
Voraussetzung: 21. Lebensjahr ist vollendet.
Die Führerscheinklasse C1 berechtigt zum Lenken von Lastkraftfahrzeugen bis max. 7.500 kg
Voraussetzung: 18. Lebensjahr ist vollendet.
Ablauf der C-Ausbildung:
Ablauf der C+CE-Ausbildung:
Ablauf der C+CE+C95-Ausbildung:
C95 – Grundqualifikation für den Berufskraftfahrer:
Wenn Sie den C-Führerschein beruflich nutzen wollen, benötigen Sie zusätzlichen den C95. Die praktische Prüfung findet am selben Tag mit der Klasse C statt, die Grundqualifikation ist jedoch bei der OÖ Landesregierung abzulegen.
Ablauf der CE-Ausbildung (C vorhanden):
Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:
Durch deine Ausbildung begleitet dich ein jahrelang erfahrenes Team, dem nicht nur deine erfolgreiche Ausbildung am Herzen liegt, sondern das auch will, dass du dich von Anfang bis Ende deiner Ausbildung in der Fahrschule Oliver wohlfühlst.
Im angenehmen, hellen Büro informieren dich unsere freundlichen Mitarbeiter über alle Belange bezüglich des Führerscheins und organisieren deine Fahrstunden und Prüfungstermine.
Einen Stock höher gelangst du in unsere modernen Kursräume, in denen dir dein theoretisches Know-how vermittelt wird.
In unserer Fahrschule soll ein optimales Preis-/Leistungsverhältnis angeboten werden. Deshalb kannst du zum Beispiel den Theoriekurs ohne Extra-Kosten wiederholen. Um möglichst beim ersten Antritt zur Theorieprüfung erfolgreich zu sein, hast du die Möglichkeit, eine Prüfungsgarantie - selbstverständlich gratis - zu erwerben.
In unseren neuen Fahrzeugen wird es dir bestimmt auch Spaß machen, die praktische Ausbildung zu absolvieren.